Die EASA hat sogenannte Standardszenarien definiert, um den Einsatz von Drohnen außerhalb der Auflagen der OFFENEN-Kategorie zu erleichtern und die Bürokratie für die Freigabe entsprechender Missionen zu minimieren. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den Auflagen des Standardszenarios STS-01.
Wer seine Drohne außerhalb der Rahmenbedingungen der OFFENEN-Kategorie betreiben will, fällt automatisch in den SPEZIFISCHE- oder gar in die ZERTIFIZIERTE-Kategorie. Das bedeutet eine Menge Aufwand in Form von Risikobewertungen, ConOPs (Operations-Handbuch) und natürlich das Einholen entsprechender Betriebsgenehmigungen.
Da mit steigender Verbreitung von UAVs im professionellen Segment auch die Anzahl von Flügen in der SPECIFIC Category steigen wird, will die EU den damit verbundenen Aufwand senken, indem sogenannte Standardszenarien zum Einsatz kommen. Diese geben einen festen Rahme vor und erlassen den Anwendern dafür diverse Schritte, welche bei einer Einzelfallbetrachtung inklusive SORA notwendig wären
Tipp: Alle Grundlagen zu Standardszenarien zum Einsatz von UAVs in der SPEZIFISCHEN-Kategorie findet ihr in unserem ausführlichen STS-Guide.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Beispiele für den Einsatz von Drohnen in STS-01
Das erste von der EASA publizierte Standardszenario trägt die Bezeichnung STS-01 und ist für den VLOS-Betrieb von Drohnen über einem kontrollierten Bodenbereich in einer besiedelten Umgebung definiert worden.
UAVs, die nicht der Klasse C1 (z.B. schwerer als 900 g) und nicht der Klasse C2 (z.B. schwerer 4 kg) entsprechen, dürfen nur in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Damit fallen z.B. Anwendungen über Wohn- oder Industriegebieten generell weg, denn die Unterkategorie A3 sieht einen Mindestabstand von 150 m zu diesen Gebieten vor.
Drohnen, die nach der Klasse C5 zertifiziert sind, bieten hier eine Lösung. Sie ermöglichen im Rahmen der Verwendung eines Standardszenarios nämlich die Verwendung größerer und schwerer Drohnen auch über besiedeltem Gebiet.
Beispiele für Anwendungsfälle wären:
- Kartografie von Siedlungen mit Mapping-Drohnen
- Thermografische-Analyse von PV-Anlagen über Wohn- und Gewerbegebieten
- Filmaufnahmen von Städten mit großen (und schweren) Kameradrohnen
Vorgaben und Bedingungen des Standardszenarios STS-01
Ähnlich wie die Unterkategorien A1, A2 und A3 in der OFFENEN-Kategorie, macht das STS-01 strenge Vorgaben, innerhalb derer der Betrieb in der SPEZIFISCHEN-Kategorie stattfinden muss, um von dem Standardszenario abgedeckt zu sein.
Folgende Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden:
- der Flug muss jederzeit unter VLOS-Bedingungen stattfinden (in Sichtweite des Fernpiloten).
- die maximale Flughöhe darf 120 m (AGL) betragen.
- Ausnahme: Künstliche Hindernisse (z.B. Windkraftanlage) dürfen bei einem Seitenabstand kleiner als 50 m zwischen UAV und Hindernis und bei einer Hindernisshöhe von mehr als 105 m von dem UAV mit bis zu 15 m über dem höchsten Punkt des Hindernisses überflogen werden. Voraussetzung ist dafür, dass der Eigentümer des Bauwerkes diesem Überflug zugestimmt hat.
- der Flug muss über einem kontrollierten Bodenbereich stattfinden. Dieser besteht aus dem Flugbereich (flight geography area), einem Sicherheitsbereich (continceny area) und einem Risikopuffer (risk buffer). Dieser Bereich muss durch den Fernpiloten abgesichert / abgesperrt werden.
- Die Größe des Risikopuffers hängt von der maximalen Flughöhe der Mission und dem MTOM des eingesetzten UAVs ab.
- die maximale Geschwindigkeit des UAVs darf 5 m/s nicht übersteigen.
- es muss eine nach der Drohnenklasse C5 zertifizierte Drohne verwendet werden.
- der Fernpilot muss das entsprechende STS-Zertifikat abgelegt und ein zugehöriges praktisches Training absolviert haben.
- ein entsprechender muss Versicherungsschutz bestehen.
Wie funktioniert die Beantragung einer Genehmigung für das Szenario STS-01?
Die Beantragung des STS-01 wird (wie für alle EU STS) ab dem 01. Januar 2024 möglich sein.
Die Anzeige eines Fluges auf Basis eines Standardszenarios wird über ein standardisiertes Formular erfolgen. Das LBA wird dazu sicherlich noch ein eigenes, deutsches Formular bereitstellen. Für die PDRA gibt es diese LBA-Formulare schon (siehe hier für PDRA-S01).
Die EASA hat bereits ein Beispielformular veröffentlicht: Formular zur Beantragung STS-01 (EASA) herunterladen.
Kosten für die Bearbeitung der Betriebserklärung nach STS-01
Die Kosten für die Überprüfung einer eingereichten Betriebserklärung belaufen sich laut der LuftKostVO (Luftfahrtkostenverordnung) auf 200 Euro.
Wie lange ist die Genehmigung auf Basis des Standardszenarios gültig?
Nach aktuellen Informationen wird die Betriebserklärung nach Freigabe durch das LBA eine Gültigkeit von maximal zwei Jahren besitzen.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser kurze Überblick zum STS-01 Standardszenario für den Betrieb von Drohnen und UAVs in der SPEZIFISCHEN-Kategorie weitergeholfen.
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Quellen: LBA (Gebührenschlüssel), EASA (STS-01), EASA (Easy Access Rules)
Häufig gestellte Fragen zum STS-01
Ja, das LBA erhebt in Deutschland dafür eine Gebühr im Rahmen der Festlegungen in der Luftfahrtkostenverordnung.
Eine Beantragung wird ab dem 1. Januar 2024 möglich sein.
Ja, das Standardszenario lässt sich nur mit UAVs nutzen, die offiziell nach der C5 Drohnenklasse zertifiziert sind.