Die neuen EU-Drohnenregeln sollen den Umgang mit Drohnen in der EU harmonisieren. Zentraler Bestandteil davon sind die neuen EU-Drohnenklassen und die zugehörigen Cx-Drohnenlabel. Seit einiger Zeit finden sich nun Produkte im Umlauf, die bereits ein Cx-Label tragen. Was es damit auf sich hat und worauf Drohnenpiloten Acht geben müssen, haben wir euch in diesem Artikel zusammengefasst.
Die EU-Drohnenregeln sind für Anwender (Piloten und Drohnenbetreiber) bereit seit über einem Jahr in Anwendung. Zwar gelten durch Übergangsfristen noch nicht alle Aspekte der neuen Durchführungsverordnung in vollem Umfang, im Großen und Ganzen gewöhnen sich Drohnenpiloten aber bereits an die neuen Vorschriften.
Anders sieht es auf der Seite der Drohnenhersteller aus. Auch hier gibt es eine entsprechendes Dokument der EU-Komission, das die Voraussetzung für die Zertifizierung von Drohnen nach den so genannten Drohnenklassen beschreibt. Das Problem: Auch mehr als ein Jahr nach der Anwendung der neuen Regelungen, fehlen entsprechende Produkte mit den neuen Drohnenlabeln auf dem Markt. Zumindest sollte das noch eigentlich so sein.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
EU-Drohnenklassen: Ein kurzer Überblick
Bevor wir uns dem eigentlichen Thema widmen können, wollen wir eine kurze Übersicht über die neuen Drohnenklassen geben, die als einer der Grundpfeiler der neuen EU-Verordnung für Drohnenpiloten betrachtet werden müssen.
Das neue Gesetz teilt Drohnen in Klassen von C0 bis C4 ein. Außerdem gibt es noch die Klassen C5 und C6, die für die meisten Anwender aber eher eine weniger große Rolle spielen dürften.
Die Drohnenklassen basieren dabei auf verschiedenen Eingenschaften, die ein UAV vorweisen muss. Dazu zählt zum Beispiel das Gewicht, die maximale Geschwindigkeit und die Ausstattung mit bestimmten Technologien, wie einem Langsamflugmodus, Geo Fencing oder Remote ID.
Mehr Informationen zu den einzelnen Drohnenklassen, findet ihr in unserem Grundlagenartikel zu den EU-Drohnenregeln.
Wichtig ist zu wissen: Die Drohnenklasse gibt am Ende vor, in welcher Betriebskategorie die Drohne geflogen werden darf. Sie ist also für etwaige Einschränkungen bei der Verwendung der Drohne verantwortlich.
Die Drohnenklasse wird dabei durch ein so genanntes Cx-Label oder Drohnenlabel direkt auf dem Produkt sichtbar dargestellt. Cx steht dabei für C0, C1, C2, C3, C4, C5 oder C6. Dieses Label ist nicht mit dem CE-Zeichen zu verwechseln. Häufig werden die EU-Drohnenklassen aber auch fälschlicherweise als CE-Klassen bezeichnet. Ihr wisst es jetzt besser.
Drohnen mit „falschen“ Drohnenlabeln im Umlauf
Anlass für diesen Artikel sind Bilder aus den sozialen Netzwerken, die erstmals Drohnenmodelle mit aufgedruckten Drohnenlabeln zeigen. Die Label entsprechen dabei rein optisch exakt den vorgegebene Symbolen der EASA.
Doch was hat es damit auf sich? Kann es sein, dass Hersteller von günstigen Drohnen in dieser Hinsicht schneller sind, offiziell zertifizierte Produkte mit Cx-Label zu liefern, als die etablierten Hersteller, wie DJI, Autel, Yuneec oder Hubsan?
Bei der Antwort auf diese Frage darf man seinem Instinkt trauen: Nein, das kann nicht sein. Und genau an dieser Stelle beginnt das Problem.
Eigentlich sind die Drohnenklassen und die zugehörigen Cx-Label entwickelt worden, um Käufern klar zu zeigen, welche Voraussetzungen beim Kauf einer bestimmten Drohne erfüllt werden müssen und welche Bedingungen für deren Betrieb gelten. Jetzt tauchen plötzlich Produkte auf dem Markt auf, die erstmalig ein solches Logo besitzen und damit massiv zur Verunsicherung der Verbraucher beitragen.
Stellt sich die Frage, was hat es mit den Drohnen auf sich, die jetzt schon ein Drohnenlabel tragen?
Sind die Cx-Label bereits gültig?
Generell muss man wohl festhalten, dass es sich bei den sichtbaren Labeln um das korrekte Design handelt, wie es von der EASA vorgegeben wird. Die reine optische Darstellung ist also nicht „falsch“.
Fakt ist hingegen, dass diese Produkte mit dem Label signalisieren, dass sie den Ansprüchen der Durchführungsverordnung EU 2019/945 genügen und danach zertifiziert worden sind. Das kann zum aktuellen Zeitpunkt (Februar 2022) aber noch gar nicht der Fall sein.
Die EASA gibt dazu auf der eigenen Website seit Kurzem den Hinweis, dass es bis mindestens März 2022 gar nicht möglich sein kann, Drohnen auf den Markt zu bringen, die mit den neuen Regelungen konform sind – sprich ein Cx-Label offiziell tragen dürfen. Der Grund dafür ist einfach: Es gibt derzeit noch gar kein Verfahren, wie Hersteller von Drohnen diese Konformität nachweisen können.
Im Umkehrschluss können die bereits verfügbaren Drohnen mit Cx-Label also nicht offiziell den Vorgaben der aufgedruckten Drohnenklasse entsprechen und diese Konformität auch nachgewiesen haben.
Damit entsteht ein Dilemma. Auf der einen Seite wurden von den Behörden neue Vorgaben mit den Drohnenklassen und den Drohnenlabeln gemacht, deren praktische Umsetzung auf sich warten lässt. Auf der anderen Seite ergreifen Unternehmen offenbar Eigeninitiative und bedrucken ihre Produkte bereits mit Cx-Klassen.
Auf dem Rücken der Käufer: Wie lassen sich „unechte“ Label erkennen?
Die EASA macht klar: Die Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten seien in der Verantwortung, dass Produkte, die ein Cx-Label tragen auch tatsächlich die Konformität nach den Vorgaben der EU-Verordnung 2019/945 aufweisen.
Ganz konkret bedeutet das aber wohl: Käufer sind auf sich alleine gestellt. Denn bis entsprechende Instrumente und Datenbanken zur Identifizierung solcher „falsch markierter Produkte“ bereitstehen, gilt: Augen auf beim Drohnenkauf (mit vermeintlichem Cx-Label).
Im ersten Quartal 2022 (und wahrscheinlich bis zum Sommer) wird das Bewerten von „Fake-Cx-Drohnen“ vorerst noch leichter fallen. Denn alles, was bis dahin ein EU-Drohnenlabel trägt, ist mit äußerster Skepsis zu behandeln.
Ein guter Indikator für eine Verfügbarkeit entsprechender Prozesse zur Konformitätsprüfung basierend auf den technischen Vorgaben der EU-Drohnenklassen dürfte dann erreicht sein, wenn die großen Drohnenhersteller beginnen ihre Produkte mit Cx-Label auszustatten.
Zurück bleibt aber das Problem von schwarzen Schafen, die auch dann noch Produkte mit Cx-Label bedrucken könnten, ohne dass die Produkte tatsächlich konform sind.
Die EASA gibt folgende Tipps, die sicherstellen sollen, dass Kunden nicht zu nicht-konformen Produkten greifen:
- Produkte nur von Fachhändlern innerhalb der EU kaufen. Von Einkäufen bei Händlern außerhalb der EU rät die Behörde in diesem Kontext ab.
- Auf das Cx-Logo auf dem Produkt achten (Kommentar: Wobei uns dieses Logo ja im geschilderten Fall erst in die nicht eindeutige Situation bringt).
- Prüfen, ob die Drohne ein CE-Logo trägt und eine CE-Erklärung zur Verfügung steht (in der Regel liegt diese dem Produkt auf Papier bei).
- Prüfen, ob die CE-Erklärung explizit die Konformität nach 2019/945 (R945) ausweist und die Seriennummer der Drohne nennt.
- Prüfen, ob die technischen Eigenschaften der Drohne die Voraussetzungen für die ausgewiesene Cx-Klasse erfüllen (siehe Tabelle).
Am Ende sind es also tatsächlich die Kunden, die diesen Teil der Prüfung faktisch übernehmen müssen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Drohnenklasse | C0 | C1 | C2 | C3 | C4 | C5 | C6 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Maximalgewicht unter 250g | x | - | - | - | - | - | - |
Maximalgewicht unter 900g | - | x | - | - | - | - | - |
Maximalgewicht unter 4kg | - | - | x | - | - | - | - |
Maximalgewicht unter 25kg | - | - | - | x | x | x | x |
Low-Speed-Modus < 3m/s, außer für Starflügler | - | - | x | - | - | - | - |
Low-Speed-Modus < 5m/s, außer für kabelgebundene UAVs (tethered) | - | - | - | - | - | x | - |
Angabe zur Geräuschsemission | - | x | x | x | - | x | x |
Direct Remote ID Funktion | - | x | x | x | - | x | x |
Geo Awareness System | - | x | x | x | - | - | - |
Warnung bei niedrigem Akkustand | - | x | x | x | - | x | x |
System zum Flugabbruch, außer für kabelgebundene UAVs (tethered) | - | - | - | - | - | x | x |
Geo Caging Funktion | - | - | - | - | - | - | x |
Information über Position, Höhe und Geschwindigkeit der Drohne im Betrieb | - | - | - | - | - | x | x |
Quelle: EASA, Angaben ohne Gewähr
Ihr seid in der Pflicht – leider
Das Wichtigste kommt dabei zum Schluss: Wer nach dem 1. Januar 2024 (siehe hier) eine Drohne betreibt, die nicht konform mit den Anforderungen der Durchführungsverordnung EU 2019/945 ist und diese aber so im Rahmen der mit der Cx-Klasse verbundenen Betriebskategorien fliegt, als wäre das UAV konform, muss im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen fürchten.
Es gibt natürlich weiterhin die Möglichkeit „Bestandsdrohnen“ im Rahmen der ausgelegten Möglichkeiten zu verwenden – diese sind hier aber nicht gemeint.
Gemeint ist der konkrete Fall, in dem ihr eine Drohne mit beispielsweise vermeintlicher C1-Konformität in OPEN A1 betreibt, die Drohne in Wirklichkeit aber gar nicht konform ist somit (unter Umständen) gar nicht hätte in OPEN A1 fliegen dürfen.
Dass die Pflicht dieses sicherzustellen beim Betreiber der Drohne liegt, drückt die EASA in ihren FAQ noch einmal deutlich aus.
Schlusswort
Zusammenfassend kann man sagen: Eine mehr als unschöne Situation, die viele Pflichten in der Praxis beim Käufer von Drohnen abladen dürfte. Wir hoffen, euch hat dieser Artikel zum Thema „falsche Drohnenlabel“ trotzdem gefallen und vor allem weitergeholfen.
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Quelle: EASA
Häufig gestellte Fragen
Das Cx-Label ist ein Aufkleber (oder aufgedrucktes Logo), dass die EU-Drohnenklasse eines Drohnenmodells wiedergibt.
Die EU-Drohnenklassen teilen Drohnen nach verschiedenen Merkmalen in Klassen von C0 bis C6 ein. Anhand der Klasse lassen sich die Anforderungen und Voraussetzungen für den Betrieb der Drohne ableiten.
Fake-Cx-Label gibt es eigentlich gar nicht. Es gibt aber Drohnen, die ein Cx-Label tragen, jedoch eigentlich gar nicht konform mit den Vorgaben der EU-Verordnung 2019/945 sind.
Ich habe eine gebrauchte dji air 3 bekommen nach einiger Zeit ist mir aufgefallen das die Drohne kein C1-Kennzeichnungsetikett an der Unterseite hat, darf ich die Drohne weiterhin betreiben trotz fehlendem Aufkleber ( Cx-Label)