Deine Drohne soll mit in den Urlaub? Dann erfährst du hier alles, was du über den Transport von Drohne im Flugzeug und besonders im Handgepäck wissen musst.
In diesem Artikel gehen wir dabei besonders auf den Transport von Drohnen auf Flugreisen ein. Ob und unter welchen Umständen, du deine Drohne am Urlaubsort fliegen oder damit Aufnahme aus der Luft machen darfst, musst du natürlich ebenfalls vorab recherchieren.
Es gibt nämlich nichts ärgerliches / gefährlicheres, als seine Drohne in einem fremden Land zu starten, ohne die dortige Gesetzgebung zum Thema Drohnen zu kennen. Im schlimmsten Fall ist es sogar strafbar eine Drohne überhaupt in das Land einzuführen.
Ein sehr fortschrittliches Genehmigungssystem hat beispielsweise Portugal entwickelt. Dazu lest ihr alles in unserem ausführlichen Artikel zum Drohnen-Urlaub in Portugal.
Wir haben diesen Artikel in zwei Teile aufgeteilt. Im ersten Abschnitt kümmern wir uns um die Vorgaben, die Airlines für den Transport von Drohnen im Flugzeug aufstellen. Im zweiten Teil gehen wir darauf ein, wie du deine Drohne vor Tansportschäden schützen kannst.
Inhalt
Diese Vorgaben machen Airlines
Wenn du deine Drohne im Flugzeug mit in den Urlaub nehmen willst, musst du zunächst unterscheiden, ob du sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck (checked baggage) transportieren willst.
Handgepäck oder doch lieber in den Koffer?
Die meisten Airlines lassen dir hier freie Wahl – außer natürlich, deine Drohne übersteigt das zulässige Gewicht oder die Abmessungen für das Handgepäck, das mit an Bord genommen werden darf.
Du solltest trotzaltem in jedem Fall vor Reiseantritt in die Handgepäckbestimmungen deiner Airline schauen. Manche Luftfahrtgesellschaften verbieten nämlich tatsächlich den Transport von Drohnen (unabhängig von Größe und Gewicht) im Handgepäck. Hier muss die Drohne in jedem Fall in das Aufgabegepäck und somit stehst du auch vor neuen Herausforderungen, was die sichere Verpackung für den Transport im „Wurfgepäck“ angeht – doch dazu unten mehr.
Besondere Behandlung für Akkus
Natürlich musst du zusammen mit deiner Drohne auch deine Akkus transportieren. Akkus auf Lithiumbasis werden vom Fluggesellschaften in der Regel als gefährliche Gegenstände betrachtet. Daher gibt es einige Regeln, an die du dich halten musst und die du unbedingt kennen solltest.
Energiegehalt ermitteln
Hierbei kommt es auf den Energiegehalt an, den deine Flugakkus speichern können. Die wichtigste Grenze liegt bei 100 Wh bzw. 2g Lithium-Anteil. Die Angabe des Lithium-Anteils in Gramm ist für Drohnenpiloten meist nicht brauchbar, weil die Drohnen- und Akkuhersteller diesen Wert nicht ausweisen. Die Nennenergie des Akkus ist in der Regel aber aufgedruckt (Wh = Wattstunden). Wenn du diese Angabe nicht auf deinem LiPo-Akku findest, kannst du dir diesen Wert selbst ausrechnen. Dazu multiplizierst du die Nennspannung (Volt, V) mit der Kapazität (Amperestunden, Ah):
- V * Ah = Wh
- V * (mAh/1000) = Wh
Handgepäck oder angegebenes Gepäck?
Als nächstes gilt es zu prüfen, wie Lithium-Akkus bei deiner Airline zu transportieren sind. In der Regel gelten folgenden Bestimmungen:
Drohne mit eingesetztem Lithium-Akku bis 100 Wh:
- Aufgabegepäck erlaubt: Ja
- Handgepäck erlaubt: Ja
- Genehmigung der Airline erforderlich: Nein
Drohne mit eingesetztem Lithium-Akku zwischen 100 Wh und 160 Wh:
- Aufgabegepäck erlaubt: Nein
- Handgepäck erlaubt: Ja
- Genehmigung der Airline erforderlich: Ja
Ersatzakku bis 100 Wh (gegen Kurzschluss geschützt):
- Aufgabegepäck erlaubt: Nein
- Handgepäck erlaubt: Ja
- Genehmigung der Airline erforderlich: Nein
- Mengenbegrenzung: Übliche Menge für persönlichen Gebrauch
Ersatzakku zwischen 100 Wh bis 160 Wh (gegen Kurzschluss geschützt):
- Aufgabegepäck erlaubt: Nein
- Handgepäck erlaubt: Ja
- Genehmigung der Airline erforderlich: Ja
- Mengenbegrenzung: Max. 2 Stück
Über 160 Wh:
- Nur als Gefahrgut-Fracht und somit im Passagierflugzeug nicht erlaubt
Diese Bestimmungen leiten sich im Übrigen aus den Regelungen der International Air Transport Association (IATA) ab und gelten somit für die allermeisten Airlines.
Weitere Tipps zum Akkutransport
Hier noch einige Tipps / Gedanken zum sicheren Transport von Flugakkus:
Wer einen Flugakku zum Transport in der Drohne lässt, muss unbedingt sicherstellen, dass es nicht zu einer versehentlichen Aktivierung des Gerätes kommt (z.B. Druck auf die Tasche von Außen).
Feuerfeste LiPo-Transporttaschen sind in der Regel nicht für den Transport vorgeschrieben – zumindest ist uns keine Airline bekannt, die das fordert. Für Hardcase-Akkus (wie die DJI Smart Batteries*) besteht hierfür in unseren Augen auch weniger Notwendigkeit. Transportiert ihr aber LiPos ohne Hardcase (d.h. normale Akkus für FPV-Racer und Co), macht eine extra Tasche in jedem Fall Sinn.
Auch ein Schutz gegen Kurzschluss muss bei Hardcase-Lipos mit integrierten Kontakleisten in unseren Augen nicht sein. Hier sorgt die Konstruktion des Stecksystems bereits dafür, dass es nicht zu einem Kurzschluss des Akkus kommen kann. Bei LiPos mit XT60-Stecker* und Balancen-Stecker kann ein anfertigen einfacher „Schrumpfschlauch-Abdeckungen“ als extra Schutz gegen einen Kurzschluss dienen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, deckt auch die Kontaktleiste seiner DJI oder Yuneec Akkus* mit einem Stück Klebeband ab.
Es empfiehlt sich außerdem, den Akku niemals vollständig geladen zu transportieren. So minimierst du das Gefahrenpotenzial was von den Lithiumzellen ausgeht. Wie du deinen Drohnen-Akku entladen kannst, haben wir dir in einem separaten Guide beschrieben.
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Die Sicherheitskontrolle
Wer mit einer Drohne durch die Personensicherheitskontrolle muss, der braucht sich heute in der Regel keine Gedanken mehr zu machen. Drohnen sind für das Sicherheitspersonal nichts Neues mehr – da guckt man bei einem Gimbal, wie dem Osmo Mobile 2 schon öfter noch einmal genauer hin (hier findest du unseren Test zum Osmo Mobile 2).
Wenn ihr sicher gestellt habt, dass ihr eine Erlaubnis für Ersatzbatterien der Klasse 100 – 160 Wh von der Airline habt, passiert auch hier nichts besonderes.
Viele Flughäfen haben im Übrigen bereits neue Röntgengeräte für das Handgepäck angeschafft, die nicht einmal mehr erfordern, eure elektronischen Geräte aus dem Rucksack zu nehmen. So geht die Personenkontrolle mit der Drohne besonders flott.
So schützt du deine Drohne vor Transportschäden
Nachdem wir uns nun um die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Airlines gekümmert haben, um unsere Drohne mit in den Urlaub zu nehmen, muss nur noch der heile Transport des Multicopters sichergestellt werden.
Im besten Fall findet die Drohne somit im Handgepäck Platz. Hier hat man für den größten Teil der Reise selbst die Verantwortung dafür, wie mit dem Gepäckstück umgegangen wird. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, verstaut seine Tasche mit der Drohne unter seinem Vordersitz.
Mit einer faltbaren Drohne, wie der DJI Mavic 2 Pro* und der DJI Umhängetasche* lässt sich beispielsweise sehr komfortabel im Flieger reisen. Alle Komponenten passen in die DJI Tasche und auch zwei zusätzliche Akkus* lassen sich in den seitlichen Fächern unterbringen. Alle zusammen in einem Rucksack verstaut und man hat eine sichere Möglichkeit zum Transport seiner Drohne samt Zubehör im Handgepäck.
Muss die Drohne aufgrund der Airline-Bestimmungen oder aufgrund der Größe in das aufgegebene Gepäck, so ist noch mehr Schutz angesagt. Mit Koffern wird in der Regel nicht besonders zimperlich umgegangen, wenn es an das Be- und Entladen des Fliegers geht.
Wer also eine große Drohne transportieren muss, sollte unbedingt ein separates Hardcase* mit Schaumstoffeinlagen anschaffen, die alle Komponenten an einem Verrutschen im Koffer hindern. Diesen Koffer gibt man dann als extra Gepäckstück auf. Auch ein besonderer Drohnenrucksack* mit speziellen Fächern, kann sich zur Aufgabe eignen.
Je nach Wert der Drohne, sollte geprüft werden, ob eine Gepäckstückversicherung sinnvoll sein kann. Hier hilft ein Blick in die eigene Hausratversicherung, die so etwas oftmals bereits abdeckt. Auch einige Kreditkarten enthalten eine Gepäckversicherung.
Wer eine kleinere Drohne, wie die Mavic 2 von DJI* in dem aufgegeben Gepäck unterbringen muss, der kann einen kleineren Drohnenkoffer in seinem Hauptkoffer unterbringen. Kleidung lässt sich hier wunderbar zur Polsterung der Drohnentasche verwenden. Wir haben uns für diesen Fall, einen leichten Koffer aus EVA- und PU-Material zugelegt (zum vollständigen Test zum Koffer für die Mavic 2).
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Auch wenn die Airline verlangt, dass deine Drohne in das aufgegeben Gepäck gehört, die Ersatzakkus müssen in der Regel immer in das Handgepäck!
Folgende Reiseziele verbieten Drohnen
In folgenden Ländern darfst du deine Drohne unseres Wissens nach nicht einsetzen. Einige Länder untersagen sogar das Einführen von Drohnen (besonders wichtig bei der Durchreise):
- Ägypten
- Algerien
- Indien
- Iran
- Madagaskar
- Marokko
- Myanmar
- Oman
- Usbekistan
Hier sollte die Drohne in jedem Fall zu Hause bleiben, um keine unschönen Erlebnisse (Verhöre, Konfiszierung, Gerichtsverfahren) über sich ergehen lassen zu müssen.
Für genauere Informationen können wir an dieser Stelle die Übersicht von my-road zu den verschiedenen Gesetzeslagen weltweit empfehlen.
An die Versicherung denken
Auch wenn dieser Absatz ein wenig für die reine Flugreise hinaus geht, dennoch als wichtiger Hinweis: Prüfe vor deiner Reise, ob das Zielland eine Versicherung für den Betrieb von Drohnen vorschreibt. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, würden wir in jedem Fall empfehlen, eine Haftpflichtversicherung mit Deckung im Zielland abzuschließen. Viele der deutschen Drohnen-Haftpflichtversicherungen schließen einen weltweiten Geltungsbereich mit ein. Vor allem, wenn du in die USA oder nach Kanada fliegst, solltest du deine Police aber noch einmal genau prüfen. Diese beiden Ländern sind oft von der weltweiten Deckung ausgenommen.
Und jetzt: Guten Flug und einen tollen Urlaub! :)
Schlusswort
Wir hoffen, dir hat unser Artikel bei deinen Urlaubsvorbereitungen geholfen und du weißt nun, wie du deine Drohne im Flieger am besten mitnehmen kannst.
Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.
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Drohnen im Handgepäck: Häufig gestellte Fragen
Es gibt hier leider keine einheitlichen Regelungen. Prinzipiell ist es möglich, eine genaue Information bei der gewählten Airline ist für eine stressfreie Reise aber unerlässlich.
Ja. Viele Airlines ziehen bei einem Energiegehalt von über 160 Wh die Grenze. Ab hier bleibt oft nur noch der Transport als Gefahrgut.
Viele Airlines erlauben den Transport von Drohnenakkus auf Lithium-Ionen-Basis ausschließlich im Handgepäck. Diese Frage ist aber individuelle direkt mit der Airline zu klären. Viele Airlines bieten dazu FAQs auf ihrer Website an,
Power-Bank-Hinweis! In Thailand wurde mir bei Ausreise eine 10-Ah-Powerbank weggenommen, weil keine Nr. am Gehäuse zu sehen war!
Hallo Wolfgang,
danke für deinen Kommentar. Das ist ärgerlich. Auf dem Akku / Powerbank müssen äußerlich der Energiegehalt (in Wh) oder Kennwerte, um den Energiegehalt zu bestimmen, angegeben sein. Sonst kann es schwierig werden. Das ist aber bei allen Markenprodukten eigentlich der Fall.
Auch interessant: Zwar gelten bei vielen Airlines auch für Powerbanks maximal 100 Wh pro Powerbank, trotzdem fallen Powerbanks bei einigen Airlines in eine andere Gerätekategorie, als Geräteakkus, was sich vorteilhaft auf die mitzunehmende Anzahl auswirken kann. Hier lohnt es sich, ganz genau bei der eigenen Airline nachzulesen, was erlaubt ist.
Viele Grüße,
Nils