Piloten, die außerhalb der Parameter der OFFEN-Kategorie unterwegs sind, sind sicherlich schon einmal über die Abkürzung ConOps gestolpert. In diesem Artikel erklären wir, was genau sich hinter dem Begriff verbirgt und für wen ConOps essenziell sind.
Bekanntermaßen wurde als Grundlage für die Drohnenregelungen in der EU ein risikobasierter Ansatz gewählt, der den Betrieb von Drohnen in verschiedenen Betriebskategorien (OFFEN, SPEZIFISCH, ZERTIFIZIERT) einteilt.
Die meisten Drohnenflüge dürften im Consumer-Bereich in der OFFENEN-Kategorie stattfinden. Damit kommen diese Nutzer mit Tools, wie ConOps oder SORA, gar nicht in Berührung.
Werden die Anforderungen an die Flugmission dann jedoch höher, kann ConOps ganz schnell zum wichtigen Thema werden. Wir geben euch einen Überblick.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
ConOps: Was ist das?
Die Abkürzung ConOps steht für den englischen Begriff „Concept of Operations“ und bedeutet in Deutsch etwa „Betriebskonzept“.
Der Begriff ist für den UAV-Bereich in dieser konkreten Form neu, er wurde aber bereits vom Militär und auch in der Systementwicklung schon früher verwendet.
Im Grunde fassen ConOps zusammen, wie und unter welchen Bedingungen eine Drohne für eine Mission geflogen werden darf. Sie geben also genauen Aufschluss darüber, welche Aktivitäten und Grenzen es für den geplanten UAV-Einsatz gibt.
ConOps = Betriebsgenehmigung?
Für Piloten, die einen Flug in der SPEZIFISCHEN Kategorie planen, gibt es einige Auflagen, die zu beachten sind. Beispielsweise darf der Flug ohne vorherige Genehmigung nicht einfach so durchgeführt werden (EU 947/2019 Artikel 3b).
In der Regel ist stets eine sogenannte Betriebsgenehmigung notwendig, um das Flugvorhaben in die Tat umsetzen zu können/dürfen.
Häufig wird an dieser Stelle ConOps als eines der wichtigen Schlagworte genannt. Das Concept of Operations ist jedoch nicht dasselbe, wie die Betriebsgenehmigung.
Das Betriebskonzept (ConOps) muss vom UAV-Betreiber (Drohnen-Halter) erstellt werden, während die Betriebsgenehmigung von der zuständigen Behörde ausgestellt wird. In Deutschland ist hierfür das Luftfahrt Bundesamt (LBA) zuständig.
Ohne ConOps gibt es jedoch keine Betriebsgenehmigung, da das Concept of Operations neben der Risikoanalyse eine der zwei tragenden Säulen für eine Genehmigung ist.
Wann muss ein Betriebskonzept erstellt werden?
Im Normalfall muss ein ConOps nur in der SPEZIFISCHEN Kategorie erstellt werden. Die Rahmenbedingungen in der OFFENE-Kategorie sehen dieses nicht vor, weil hier keine separate Betriebserlaubnis einzuholen ist.
In der ZERTIFIZIERTE Kategorie ist ein Betriebskonzept in der Regel ebenfalls nicht notwendig, da hier mit zugelassenen Luftfahrzeugen gearbeitet wird. Solange diese innerhalb ihrer Zulassung betrieben werden, benötigt es damit auch kein spezielles Betriebskonzept (ConOps).
Wie hängen ConOps und SORA zusammen?
Der Standardfall für den Betrieb einer Drohne in der offenen Kategorie ist die Erstellung einer Risikoanalyse (SORA). Die identifizierten Risiken werden dann wiederum in den ConOps aufgenommen und das Betriebskonzept so gestaltet, dass die Risken maximal abgemildert werden.
Diesen Prozess kann man sich als Schleife vorstellen, der so lange durchlaufen wird, bis die im Betriebskonzept definierten Rahmenbedingungen die möglichen Risiken akzeptabel abdecken und somit eine Betriebsgenehmigung erteilt werden kann.
ConOps und SORA (Specific Operations Risk Assessment) hängen also direkt und untrennbar zusammen.
Eine Alternative zum normalen SORA-Verfahren bieten die sogenannten STS (European Standard Scenario) bieten, die häufig verwendete Einsatzszenarien in der SPEZIFISCHEN Kategorie bereits zu einem festen Paket bündeln und den Einsatz somit erleichtern (z.B. entfällt dann der klassische Weg über SORA und Co).
Welche Inhalte hat ein UAV-Betriebskonzept?
Wie bereits erwähnt, ist der Input für das Concept of Operations die identifizierten Risiken, welche für die geplante Flugmission eintreten könnten.
Das ConOps besteht im Grund aus folgenden drei Elementen:
- Beschreibung der Risikoabmilderung
- Ableitung eines Betriebshandbuches mit genauen Einsatzauflagen
- Gesamtheitliche Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis
Wie sieht der Prozess für die Erlangung einer Betriebserlaubnis grob aus?
Gehen wir vom Normalfall aus, ohne direkt zu einem STS zu greifen, kann der Prozess rund um die Erlangung einer Betriebserlaubnis wie folgt zusammengefasst werden (vereinfacht):
- Klärung, ob die geplante Mission:
- überhaupt eine SORA benötigt wird
- im Rahmen von SORA überhaupt möglich ist
- Bewertung des Luft- und Bodenrisikos
- Anhand von SORA
- Anhang eines STS
- Erstellung von ConOps inklusive Betriebshandbuch
- Beantragung der Genehmigung
Diesen Ablauf kann man sich in gewisser Weise als Kreis vorstellen, der teilweise mehrfach durchlaufen wird, bis es zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung kommt.
Das ConOps übernimmt dabei eine zentrale Aufgabe, in dem es alle Auflagen und Notfallprozeduren, die sich der UAV-Betreiber selbst für die geplante Mission gibt, zusammenfasst.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel zum Thema ConOps einen guten ersten Überblick, über das Betriebskonzept zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gegeben.
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FAQ zu ConOps und Betriebserlaubnis
ConOps steht für Concept of Operation, also ein Betriebskonzept für eine Drohnenmission.
Diese Aufgabe liegt beim Drohnenbetreiber.
Ein entsprechendes Konzept wird in der SPECIFIC-Kategorie gefordert.