Bereits seit gut einem Jahr arbeitet die US-amerikanische Luftfahrtbehörde (Federal Aviation Administration) an einem Gesetzesentwurf für ein System zur Remote Identification von Drohnen / UAVs. Das Gesetz soll die Integration von Unmanned Aerial Vehicles bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) in den amerikanische Luftraum beschleunigen.
Vorteile des Gesetzes sind die daraus ableitbare technische Vorgaben, die es Drohnenherstellern ermöglichen werden, ihre Fluggeräte so auszulegen, dass mehr und mehr Aufgaben von Drohnen erledigt werden dürfen.
Vorteile für Piloten und den kommerziellen Drohneneinsatz
Das entsprechende Gesetz könnte vor allem im Bereich des autonomen Fluges und des Nachtfluges Lockerungen der aktuellen Regelungen bedeutet.
Erst vor Kurzem kündigte auch die Japanische Regierung an, bis 2022 kommerzielle BVLOS-Flüge auch über dicht besiedeltem Gebiet zu erlauben.
Entsprechende gesetzliche Grundlagen sind das Fundament für einen großflächigen Einsatz von Drohnen* im kommerziellen Bereichen.
Auch private Drohnenpiloten könnten von den neuen Regelungen profitieren, sofern ihre Drohnen den entsprechenden technischen Anforderungen entspricht und eine Fernidentifizierung des Fluggerätes zulässt. Damit ergeben sich auch für Hobbypiloten, die zu Zwecken der Freizeitgestaltung unterwegs sind, neue Einsatzmöglichkeiten für ihre Drohne.
Remote Identification als ein Eckpfeiler für einen sicheren Luftraum
Dem Thema Remote Identification kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Aktuell müssen Drohne im amerikanischen Luftraum zwar zentral bei der FAA registriert und mit einer Nummer am Fluggerät versehen werden, eine Identifizierung einer Drohne im Flug ist damit allerdings nicht möglich.
Mit einem Remote Identification System für UAVs / UAS soll sich dies ändern. Ein solches System könnte die Position der Drohne sowohl bestimmen, als auch eine Bestimmung der Registrierung durchführen.
Gesetzgebung verzögert sich
Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf mit der Kennnummer RIN 2120-AL31 im Status „NPRM“, was einem Vorschlag gleich kommt. Die Veröffentlichung des Vorschlages zur Remote Identification war ehemals für den 1. Mai 2019 angesetzt und wurden nun auf den 21. Juli 2019 verschoben.
Entsprechend verzögert sich auch die anschließenden Kommentarphase, welche nun bis zum 29.10.2019 laufen soll. Erst danach können weitere Schritte in Richtung Inkrafttreten vollzogen werden.