Dass der Standstaat Singapur es mit seinen Gesetzen und deren Einhaltung bitter ernst meint, ist eigentlich kein Geheimnis. Auch für häufig kleine Ordnungswidrigkeiten gibt es teils hohe Strafen. Nun hat die zuständige Luftsicherheitsbehörde erneut einen Freizeitpiloten sanktioniert.
In Europa gelten zwar strenge Regelungen für die Verwendung von Drohnen, trotzdem hört man derzeit noch von relativ wenig Fällen, in denen Vergehen geahndet werden. Zwar spricht die EASA selbst davon, dass schwere Zwischenfälle, die UAVs involvieren im letzten Jahr weiter gesunken sind, gibt aber selbst zu, dass die Datenlage noch auf bessere Beine gestellt werden könnte. Anders gesagt: Die meisten Verstöße bekommt einfach niemand mit. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Dass das nicht für den Luftraum in der Nähe von Flughäfen in Singapur gilt, hat nun ein 25 Jahre alter Student erfahren.
Knapp 3.500 Euro Strafe für fehlende Genehmigung
Die ganze Sache hat sich bereits am 1. Juni 2022 zugetragen. Ein 25 jähriger Student wollte Bilder und Videos von zwei Frauen mit seiner Drohne machen (eine davon offenbar seine Freundin). Dazu suchten sich die drei Personen den Campus der National University of Singapore aus, wo der Mann studiert.
Über den Tag hinweg ließ der 25-Jährige dann insgesamt fünf Mal seine Drohne (DJI Mavic Air 2) aufsteigen und war in Summe 18 Minuten in der Luft, wie die spätere Auswertung der Behörden ergaben. Bis hier hin war für den Piloten und seine Begleiterinnen alles in Ordnung.
Offenbar rief der letzte Flug des Mannes dann jedoch ziemlich direkt die Luftraumüberwachung der Civil Aviation Authority of Singapore (CAAS) auf den Plan, die sofort ausrückten, um den UAV-Lenker zu identifizieren.
Das Problem: Die Drohne überschritt mit einer Flughöhe von 158 m die erlaubte maximale Flughöhe deutlich (200 Feet). Der Student hatte nämlich offenbar nicht bedacht, dass sich der Campus seiner Universität in dem 5 km Radius rund um die Tengah Air Base der Luftwaffe Singapurs befindet.
Am 10. Oktober bekannte sich der Mann vor dem zuständigen Gericht schuldig und muss nun eine Geldstrafe von umgerechnet knapp 3.500 Euro bezahlen.
Vergleichsweise milde Strafe für Singapur
Im Vergleich zum rechtlich verankerten Strafmaß ist der Stundet damit noch sehr glimpflich davon gekommen. Insgesamt sieht diese Art von Verstoß bis zu 2 Jahre Gefängnis und/oder 35.800 Euro Geldstrafe (50.000 S$) vor.
In dem Bericht von Channel News Asia ist nicht genau benannt, wie die CAAS die Drohne überhaupt bemerkte. Da es sich um ein Modell des Drohnenherstellers DJI handelt, liegt aber die Vermutung nahe, dass hier ein AeroScope Scanner im Einsatz war.
Das Beispiel zeigt damit recht eindrucksvoll, wie wirksam Remote ID Scanner sein können, wenn sie direkt mit Einsatzkräften am Boden verbunden sind.
Ob eine konkrete Gefährdungssituation bestanden hat, ist nicht bekannt. Aufgrund der eher geringen Höhe der Geldstrafe, ist eher nicht davon auszugehen.
In einem anderen Fall, der im Laufe dieses Jahres in Singapur vor Gericht verhandelt wurde, sah das anders aus. Hier musste ein Mann knapp 35.000 Euro zahlen, weil er seine Drohne in der Einflugschneise derselben Militärbasis betrieben hatte und zwei Kampfflugzeuge zu einem Ausweichmanöver zwang.
Damit der Student hätte legal fliegen können, wäre eine so genannte Class 2 Freigabe notwendig gewesen. Andernfalls gilt innerhalb des 5 km Radius eine Höhenbeschränkung von 200 Feet (ca 61 m).
Quelle: Channel News Asia