In den USA ist es einmal wieder zu einem „interessanten“ Zwischenfall gekommen. Ein Mann hat im US-Bundesstaat Florida eine Drohne vom Himmel geschossen. Am Ende stellte sich heraus: Das UAV war im Dienste der Polizeibehörde unterwegs.
Nicht immer sind Drohnenpiloten Schuld, wenn eine Drohne zu Boden geht und dabei zerstört wird. In manchen Fällen bereitet auch ein gezielter Schuss vom Boden dem fröhlichen Flugvergnügen ein Ende. Oder dem Polizeieinsatz.
Genau das ist jetzt in Florida passiert. Dabei dürfte beträchtlicher Sachschaden entstanden sein – denn schon die „erlegte“ Drohne kostet so viel wie ein Kleinwagen.
Polizei wollte ihrer Arbeit nachgehen
Die USA hat wohl einen Ruf, den nur wenige andere Länder auf der Erde teilen: Das Land der unendlichen Möglichkeiten und Waffen. Und dass, – je nach Bundesstaat – auch der Einsatz von Waffen durch Privatleute keine Besonderheit ist, dürfte ebenfalls hinlänglich bekannt sein.
Ein Fall aus Florida – genauer gesagt der Stadt Eustis – sorgt nun aber bei einigen Beteiligten sicherlich für Kopfschütteln.
Wie Fox51 berichtet, war das Lake County Sheriff Office zu einem Einsatz gerufen worden, um einem mutmaßlichen Einbruch in der Nachbarschaft nachzugehen. Nachdem das betroffene Gebäude gesichert war, ließen die Polizeibeamten ihre Drohne aufsteigen, um die Situation besser zu überblicken und mögliche Verdächtige aus der Luft ausfindig zu machen.
Florida: „Belästigter“ Bewohner greift zur Waffe
Ein Bewohner der Siedlung griff darauf kurzer Hand zu einem Gewehr und schoss auf das UAV der Polizei. Der Schütze traf die Drohne dabei offenbar direkt kritisch, sodass diese abstürzte.
Die Beamten vor Ort nahmen den bereits vorbestraften Mann daraufhin direkt fest. Gegenüber der Polizei gab der Tatverdächtig an, dass er den Anschein hatte, die Drohne wäre in der Luft, um ihn zu belästigen. Dass er damit direkt Eigentum des Staates zerstörte, war wohl in der Situation unklar.
In den USA gelten verschiedene Rechtssprechungen je Bundesstaat, was den Luftraum über Privatgrundstücken angeht. Generell gilt der Luftraum aber auch hier als freier Raum, so wie etwa eine Straße. Es gibt aber Einschränkungen.
Auf Drohnen zu schießen, dürfte aber die schlechteste Idee sein, eine solche Situation zu lösen – mögliche Belästigung hin oder her. Die Folgeschäden durch den Absturz sind wohl für die wenigsten Schützen wirklich absehbar. Dass es solche Fälle auch in Deutschland gab, wollen wir an dieser Stelle nicht verschweigen. In einem Fall bekam der Schütze sogar Recht und wurde freigesprochen.
Die frühzeitig abgelebte Drohne war im Übrigen eine DJI Matrice 300 RTK. Der Preis liegt in Deutschland bei 12.700 Euro. Dazu kommen noch einige tausend Euro für die Kamera – die hat es dem Bild zu Urteil ebenfalls erwischt. Insgesamt also eine unnütze und teure Aktion.
Quelle: Fox 51