Die Europäische Kommission strebt eine Harmonisierung des Haftungsrechtes innerhalb der EU und ihrer Mitgliedsstaaten an, wenn es um das Thema künstliche Intelligenz (kurz AI) geht. Auch Drohnenhersteller wären wohl davon betroffen.
Viele Gesetze die aus Brüssel kommen haben in erster Linie die Angleichung verschiedener nationaler Rechtslagen im Sinn, um gleiche Spielregeln im gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen.
Ein Themenkomplex der derzeit viele Regierungen auf der Welt beschäftigt ist der Einsatz künstlicher Intelligenz (englisch: Artificial Intelligence, kurz AI). Die Europäische Komission wagt nun einen Vorstoß und legt einen ersten Entwurf für eine Durchsetzungsverordnung vor, die den Umgang mit AI-Haftung regeln soll.
EU will Haftung für AI-Unfälle umkehren
Aktuell gibt es noch keine gemeinsame Linie in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, wenn es darum geht, wer die Haftung bei einem Unfall mit einem AI-System trägt. Wer derzeit durch ein Produkt zu Schaden kommt, das künstliche Intelligenz verwendet, steht mitunter vor einem großen Problem: Die Hersteller des Systems in Haftung zu nehmen, dürfte in den meisten EU-Staaten heute nahezu unmöglich sein, weil die Beweislast bei der geschädigten Person liegt.
Durch die Tatsache, dass künstliche Intelligenz (je nach Komplexität des Systems) aber eigene Entscheidungen treffen kann, die im entscheidenen Moment ggf. nicht vom Anwender beeinflusst wurden, sind solche Beweise aber in den meisten Fällen praktisch nicht zu erbringen.
Unten dem Arbeitstitel „AI Liability Directive“ hat die EU Kommission nun einen Entwurf vorgelegt, der genau diesen rechtlichen Schiefstand zwischen Herstellern von AI und Nutzern / Geschädigten durch Artificial Intelligence aufheben soll.
Im Grund geht dadurch die Beweislast von einem durch das AI-System geschädigte Person auf den Hersteller des Systems über. Damit müssten dann die Hersteller von AI-Produkten beweisen, dass ihre künstliche Intelligenz nicht der Grund für den Schaden gewesen ist.
Hersteller können Haftung entgehen
Wie bei allen Haftungsfragen wäre die neue Verordnung aber kein Freifahrtschein für Kläger, denn auch die AI-Hersteller haben die Möglichkeit sich aus der Schusslinie zu nehmen. Dazu müssen Sie aber Beweise vorlegen, aus denen klar hervorgeht, dass das AI-System nicht entsprechend der Vorgaben oder außerhalb seiner Fähigkeiten verwendet worden ist.
Im Grunde dürfen sich Anwender also wohl auf noch längere Texte einstellen, die Produkten beiliegen, in denen genau beschrieben wird, was das System „kann“ und was es „nicht kann“ bzw. wofür es „geeignet“ und „nicht geeignet“ ist.
Für Drohnen ist dieser Vorstoß in Form der „AI Liability Directive“ nicht minder interessant, denn schon heute verfügen viele Produkte bereits im Consumer-Segment über AI-Fähigkeiten. Diese ermöglichen beispielsweise die automatische Verfolgung von Motiven. Dabei trifft die Drohne selbstständig Entscheidungen, wie und auf welchem Weg sie dem Motiv folgt. Was genau „im Inneren“ des UAVs vorgeht, bleibt für den Piloten konkret verborgen.
Und das ist derzeit genau der Knackpunkt: Es lässt sich schwer beweisen, dass ein AI-System Schuld an einem Unfall ist, wenn die genaue Funktionsweise des Systems faktisch einer Black Box gleicht.
Noch ist das Ganze aber nur ein Vorschlag, der zunächst durch den Europäische Rat abgesegnet werden müsste. Anschließend stünde der neuen Regulierung noch die Annahme durch das Europäische Parlament – also alle 27 Mitgliedsstaaten – bevor.
Quelle: EU Komission