Tori Floating Gate Luftbild

Drohnen-Gesetze und Regeln in Japan (inkl. Koordinaten)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Wer in den Urlaub in das ferne Japan aufbricht, hat ohne Frage eine tolle und interessante Reise vor sich. Was liegt da näher, als seine Drohne einzupacken, um ein paar schöne Aufnahmen aus der Luft zu machen? Wir erklären dir, worauf du unbedingt achten musst.

Wer mit seiner Drohne nach Japan reisen will, muss sich einiger grundlegender Regel und Gesetze bewusst sein, um keine Probleme mit den Behörden zu bekommen.

Wir haben dir im Folgende unsere Erfahrungen zusammengefasst und gehen darauf ein, welche Besonderheiten beachtet werden müssen, um sich mit einer fetten Strafe nicht den Urlaub zu versauen.

Für die Hin- und Rückreise empfehlen dir außerdem auf jeden Fall einen Blick in unseren Artikel rund um Flugreisen mit einer Drohne im Gepäck zu werfen.

Hinweis: Mittlerweile können sich die Vorschriften in Japan geändert haben!

Disclaimer: Wir sind hier in keiner Weise rechtsberatend tätig. Alle hier zusammengetragenen Informationen entstammen einer gründlichen Recherche zum Thema Drohnenflug im besagten Land. Ziel ist es, euch als Lesern einen schnellen Überblick über das Thema zu verschaffen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Drohnengesetze in Japan – die Grundregeln

Bitte Beachten: Die Recherche und Erfahrungen in diesem Artikel basieren auf Informationen aus dem Jahr 2019. Seitdem können sich die Regelungen in Japan verändert haben und ihr solltet euch in jedem Fall bei der zuständigen, lokalen Behörden über den neusten Stand informieren!

Seit dem 10. Dezember 2015 hat Japan sein Luftfahrtrecht speziell für Drohnen und UAV-Flüge abgeändert. Nicht ganz unschuldig daran dürfe ein Vorfall gewesen sein, bei dem Aktivisten radioaktives Material auf dem Parlamentsgebäude des Premiere-Ministers abgeladen haben, um gegen den Umgang der japanischen Regierung mit der Katastrophe rund um das Kernkraftwerk Fukushima zu demonstrieren.

Dafür benutzen sie eine Drohne, sodass die Technik auch in der Politik auf einmal auf dem Radar war – leider nicht im positiven Sinne. Generell ist Japan in Sachen Drohnen aber ein Vorreiter und aktiv dabei, den Luftraum für UAVs freizugeben.

Die für den Luftraum zuständige Behörde in Japan heißt Civil Aviation Bureau (CAB) und ist dem Ministry of Land, Infrastructure, Transportation und Tourism unterstellt (MLIT).

Drohnenvorschriften in Japan auf JapanischBildquelle: Big Camera
Wer in ein japanisches Elektrokaufhaus kommt, findet dort die Drohnenregeln im Normalfall an der Wand.

Als Drohne gilt in Japan jegliches Fluggerät, das keine Person an Bord transportiert und aus der Ferne gesteuert wird. Die Bauart ist dabei völlig egal. Die Regeln gelten also auch für andere Formen von Modellflugzeugen. Ausgenommen sind alle Modell mit einem Abfluggewicht von unter 200 g.

Das japanische Drohnen-1×1

Folgende Eckpunkte sind unter allen Umstände zu beachten:

  • Drohnen dürfen nur bei Tag geflogen werden
  • Der Flug muss in jedem Fall Visual Line of Sight (VLOS), d.h. mit Sichtkontakt zur Drohne, erfolgen
  • Es ist stets ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten – auch über dem Wasser
  • Der Flug über Menschenmengen und Event-Geländen ist verboten
  • Der Transport von gefährlichen Materialien und das Bewaffnen von Drohnen ist verboten
  • Das Fallenlassen von Gegenständen von Drohnen ist verboten
  • Die maximale Flughöhe beträgt 150 m (AGL)
  • Seit Juni 2019 gilt außerdem eine Nullpromillegrenze für Drohnenpiloten

Eine Versicherung ist in Japan unseres Wissens nach nicht explizit vorgeschrieben. Jeder vernünftige Mensch sollte aber in einem so dicht besiedelten Land wie Japan in jedem Fall mit einer Luftfahrthaftpflichtversicherung unterwegs sein.

Das CAB unterscheidet beim Einsatz von Drohnen außerdem den Luftraum, in dem der genehmigungsfreie Aufstieg möglich ist.

Folgenden Lufträume sind hier zu differenzieren:

  • Typ A: Über und um Flughäfen -> Genehmigung erforderlich
  • Typ B: Flüge mit einer Flughöhe über 150m AGL -> Genehmigung erforderlich
  • Typ C: Dicht besiedelte Gebiete -> Genehmigung erforderlich
  • Übrige Gebiete: Genehmigungsfrei unter Beachtung der obigen Regeln

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Was heißt das für mich als Drohnenpilot?

Der Luftraum Typ A und B sind leicht verstanden und eigentlich schon durch „Common Sense“ tabu. Schwieriger wird es bei Typ C. Denn was genau sind denn für die japanische Regierung dicht besiedelten Gebiete (sogenannte DIDs – Densely Inhabited Districts)?

Japanischer Luftraum für Drohnen schematisch eingeteiltBildquelle: MLIT Japan | ©

DID werden nach aktuellem Stand als Gebiete mit mehr als 4.000 Einwohner pro Quadratkilometer definiert. Da man das als Tourist schlecht riechen kann, gibt es auch eine Karte, die die entsprechenden Gebiete zeigt.

Diese digitale Map stammt direkt von der japanischen Regierung und dürfte daher der beste Maßstab sein, sich nicht mit einem nicht genehmigten Flug in einem DID strafbar zu machen.

Aber da ist ja alles Rot! Was nun?

Eines haben wir selbst herausgefunden: Wer nur in die großen Städte, wie Tokio, Osaka, Hiroshima und co reisen und dort das Standard-Touristenprogramm abspulen will, der kann seine Drohne tatsächlich zu Hause lassen. Hier ist die Bevölkerungsdichte so eng, dass eigentlich alles als DID gilt und ein Aufstieg somit nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt ist (bzw. andernfalls verboten ist).

Solltet ihr jedoch zum Beispiel mit dem Zug durch das Land reisen, so ergeben sich viele tolle Möglichkeiten, eure Drohne in dünner besiedelten Gebieten zum Einsatz zu bringen.

Japan hat aus der Luft so viel mehr zu bieten, als die Skyline von Mega Cities (welche ohne Frage auch interessante Foto- und Vidoeobjekte wären). Wie wäre es zum Beispiel, über ein Reisfeld dahinzugleiten oder über das Meer und den Strand dahinzufliegen?

Die Ausnahmen zum Schluss – Tempel & Co sind tabu

Die oben beschriebenen Regeln sind eigentlich sehr einfach verständlich. Aber wir wären nicht in Japan, wenn es keine Ausnahmen geben würde.

So haben diverse Präfekturen (dass sind die Bundesländer Japans) eigene Einschränkungen getroffen. Die allermeisten Tempelanlagen verbieten den Einsatz von Drohnen ebenfalls, oft mit Rückendeckung der lokalen Regierungen.

Anmerkung: Oft wäre es hier auf ohnehin unmöglich zu fliegen, ohne die allgemeinen Regeln zu verstoßen (zu wenig Abstand zu Gebäuden) oder viel zu viele Menschen.

An vielen Tempel ist das Fliegen von Drohnen verboten
Solche Schilder gibt es in Japan in allen Formen und Farben – daher immer gut umsehen, bevor ihr aufsteigt!

Einige Naturparks sind von solchen Verboten ebenfalls betroffen. So ist das Fliegen zum Beispiel in allen öffentlichen Parks in Tokio verboten. Egal, ob diese außerhalb einer DID liegen und genug Abstand zu Gebäuden vorhanden wäre.

Netterweise wird auf all diese Sonderregelungen im Normalfall mit großen „No Drone Zone“ (das tut uns besonders, weh ;)) oder „Drone Ban“ Schildern und Plakaten aufmerksam gemacht. Und daran hält man sich besser. Denn jede Gartenanlage und jeder Tempel hat viele Sicherheitskräfte, die ansonsten direkt auf der Matte stehen und (zu Recht) Stress machen.

Wir haben dazu einen extra Artikel erstellt, der euch zeigt, wo das Fliegen überall verboten ist, obwohl sonst alle Kriterien für einen Flug erfüllt wären. Wir sind nämlich nicht nur einmal an einer Stelle aufgelaufen, die eigentlich „okay“ gewesen wäre, um dann vor Ort ein Verbotsschild zu finden. Eine wirklich gute Übersicht gibt es hierzu leider nicht.

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Wo darf ich dann fliegen?

Generell ist das Aufsteigen auf dem Land oder etwas außerhalb der Stadt kein Problem. Auch hatten wir nie ein Problem mit Anwohnern oder anderen Touristen. Denn wenn man den Abstand einhält und nicht wie ein Irrer durch die Gegend rast, macht die kleine Drohne am Himmel niemanden groß auf sich aufmerksam.

Sehr gut zur Identifizierung der DIDs hat sich die kostenlose AppDrone Maps Japan“ herausgestellt, welche es leider nur für Apple Geräte mit iOS* gibt. Hier sind die offiziellen DID-Karten hinterlegt und man kann diese einfach mit seinem aktuellen Standort abgleichen.

Außerdem können wir euch folgende Übersicht (PDF) mit tollen Orten empfehlen, die von Japanern gepflegt und aktuell gehalten wird. Hier finden sich einige wunderbare Orte, die nicht nur toll zum Fliegen sind (die Website hat auch eine Karte mit „Safe Spots to Fly“).

Auch herrscht hier aufgrund der teilweise etwas abgelegenen Position viel weniger Trubel als an den Standard-Touristenattraktionen. Wer die Natur mag, der kommt hier voll auf seine Kosten. Nur Wanderfaul sollte man nicht unbedingt sein.

Ein weiterer Anhaltspunkt ist außerdem DJIs GEO Information Karte (FLY SAFE). Auch hier sind die allerwichtigsten Verbotszonen gut markiert (auch die Warnzonen unten in der Legende aktivieren). Wenn ihr hier Japan anwählt, habt ihr die Möglichkeit die DIDs einblenden zu lassen.

Eine Begegnung mit der japanischen Bürokratie

Eine Parallel zwischen Japan und Deutschland ist mit Sicherheit der stark aufgeblähte Verwaltungs- und Bürokratieapparat. Um ein Gefühlt dafür zu bekommen, wie die Behörden zu Drohnenflügen stehen, sind wir aktiv auf die japanische Polizei und Behörden vor Ort (in der Stadt Kanazawa).

Eine Police-Box in Kanazawa Japan
Die Beamten in der Police Box konnten leider keine Aussage zu Drohnenflügen machen.

Einen Ansprechpartner der Polizei zu finden, gestaltet sich in Japans Städten einfach: An fast allen öffentlichen Plätzen befinden sich kleine Polizeiboxen oder -stationen. Leider konnte man uns bzgl. geeigneter Flugplätze rund um die Stadt bei der Polizei keine Auskunft geben und verwies auf das Rathaus. Dass das Fliegen in der Stadt und den Parks verboten wäre, wurde aber noch einmal betont (diese sind als DID ausgewiesen).

Unser nächster Weg führt uns also in das Rathaus von Kanazawa. Hier trafen wir zunächst auf zwei sehr freundliche Damen an der Information, die mit unserer Anfrage jedoch überhaupt nichts anfangen konnten, jedoch sehr engagiert nach einem Ansprechpartner suchten.

Das Rathaus von Kanazawa in Japan
In der Kanazawa City Hall wurde unser Anliegen sehr ernst genommen und eifrig recherchiert.

Mit dem Umweltamt wurde uns dann der korrekte Kontakt im Gebäude genannt. Inmitten eines riesigen Großraumbüros mit hunderten von Aktenstapeln und telefonierenden Beamten fanden wir einen zuständigen Mitarbeiter.

Zuständig, aber auch nur insofern, als er für das Umweltamt arbeitete. Unsere Frage, wo wir außerhalb der Stadt im Verwaltungsbereich fliegen dürften, sorgte auch hier für eine großangelegte Telefoniert- und Rechercheaktion in die direkt drei Beamte involviert wurden.

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Hallo Deutschland… ähhh Japan…

Ergebnis: Eine genaue Aussage könne man nicht treffen. Es gebe ein kostenpflichtiges Übungsgelände zum Fliegen, da wäre es auf jeden Fall legal (kam natürlich nicht in Frage, denn wir wollten ja filmen und fotografieren – und zwar keine grüne Wiese im Nichts). Außerdem bekamen wir noch die oben bereits geschilderten Regeln vom CAB ausgedruckt. Zudem suchte ein weiterer Beamter noch den Prozess zur Beantragung einer Genehmigung inklusive Prüfung heraus.

Während der gesamten Zeit wurde unsere Anfrage typisch japanisch sehr ernst genommen und man versuchte zu helfen, wo man konnte.

Was könnt ihr von der Aktion mitnehmen? Seid nicht überrascht, wenn die lokalen Behörden ihre eigenen Regelungen nicht genau kennen. Wie in Deutschland wird außerdem niemand von offizieller Stelle seine Erlaubnis geben – man (die Behörde) könnte ja im schlimmsten Fall haftbar gemacht werden, auch wenn die Regeln eigentlich klar sind.

Genehmigungen sind möglich

Wer gerne in einem der genehmigungspflichtigen Lufträume aufsteigen will, kann in jedem Fall versuchen, eine entsprechende Erlaubnis zu erhalten. Wie in Deutschland, wird auch in Japan die Bürokratie großgeschrieben.

Ihr müsst euren Antrag daher mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Flug auf Japanisch schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse senden: hqt-jcab.mujin@ml.mlit.go.jp

Genaue Inhalte, können wir euch leider nicht nennen. Folgende Dinge sollten aber in jedem Fall enthalten sein:

  • Eure persönlichen Daten (Name, Anschrift, Nationalität, Visa-Typ)
  • Datum des geplanten Fluges
  • Maximale Flughöhe, falls es um einen Aufstieg höher als 150m geht
  • Grund für den Aufstieg
  • Drohnentyp (max AUW)
  • Kontaktmöglichkeit

Nach einigen Gesprächen mit einem japanischen Drohnenpilot, haben wir außerdem herausgefunden, dass es für (kommerzielle) Drohnenpiloten eine Art Lizenz gibt, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verknüpft ist. Ähnlich wie der große Kenntnisnachweis in Deutschland.

Diese ist dann ein Jahr gültig und erlaubt auch Aufstiege in andere Flughöhen und Gebiete. Wer hierzu Fragen hat, einfach einen Kommentar verfassen, wir versuchen dann Details herauszufinden.

Und was ist, wenn ich trotzdem einfach…

Ganz schlechte Idee. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern auf dieser Welt, bei denen die Strafen für das Missachten von Drohnenregeln nicht klar definiert oder nachlesbar sind, machen die Japaner hier ernst.

Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Yen (knapp 4.300 Euro). Außerdem muss man sich bewusst darüber sein, dass die japanische Polizei das Recht hat, den Verhafteten bis zu 23 Tage ohne Anklage festhalten zu können. An einigen Stellen ist aber zu lesen, dass die Regierung dieses Recht in Fall von Drohnenverstößen durch Touristen wohl nicht zur Anwendung bringen will. Verlassen würden wir uns darauf aber nicht.

Deshalb: An die Regeln halten und vorsichtig fliegen. Immerhin ist man zu Gast in einem fremden Land.

Hier waren wir unterwegs

Zu Letzt wollen wir euch noch ein paar Spots aus eigener Erfahrung mitteilen, an denen das Fliegen regelkonform erfolgen konnte und die besonders Spaß gemacht haben. Wir haben euch daher auch direkt die Koordinaten beigefügt.

Strand von Kanazawa (Meer und Berge)

Ein langgezogener Strand mit interessanten Wellenbrechern einige hundert Meter weit im Meer erstreckt sich an der Küste von Kanazawa. Besonders schön bei Sonnenuntergang. Aber Vorsicht: Möwen und Wind sind hier definitiv einzukalkulieren.

Kanazawa Stand (Japan) Luftbild
Kanazawa Stand (Japan) mit den Bergen von Kanazawa im Hintergrund.

Startkoordinaten: 36°35’27.1″N 136°34’42.7″E

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Miyajima Island (Tempel und Natur)

Ein super Szenerie zum Fliegen bietet die Insel Miyajima vor der Küste der Stadt Hiroshima. Dieser Ort ist für seine wilden Rehe und das Itsukushima Tori Floating Gate bekannt, das im Wasser vor der Itsukushima Tempelanlage steht. (Leider ist das Gate drei Wochen vor unserer Ankunft für mehrere Jahre in eine Baustelle verwandelt worden, die Aufnahme sind aber trotzdem spannend.)

Dieser Ort ist meist sehr voll. Der Startpunkt liegt deshalb etwas abseits. Bleibt über dem Wasser und passt auf andere Schaulustige auf. In der Region gibt es außerdem große Greifvögel, die ab einer bestimmten Flughöhe anfangen, ihr Revier zu verteidigen. Augen auf!

Tori Floating Gate Luftbild
Das bekannte Tori Floating Gate (leider aktuell eine Baustelle).

Startkoordinaten: 34°17’47.8″N 132°18’57.9″E

Außerdem hat man die Möglichkeit knapp 320 Höhenmeter zu Fuß auf die Spitze des Berges Mt. Misen zu wandern, der über Miyajima Island thront. Am Observatory Deck des Berges sind Drohnen zwar verboten, wer jedoch den deutlich abverlangenderen Aufstieg von der Seite des Omoto Parks nimmt, der kommt an einigen tollen Stellen vorbei, wo die Drohne ohne Probleme starten kann. Aber immer auf die maximale Flughöhe von 150m AGL achten – diese ist nämlich schnell überschritten, wenn man von einem Hochplateau über das Tal fliegt.

Miyajima Luftbild Berg
Der Blick über die Insel Miyajima.

Startkoordinaten: 34° 16′ 50.22″ N 132° 18′ 47.1″ E

Nara (Rehe und Höhenluft)

Ein weiterer toller Ort findet sich in der „kleinen“ Stadt Nara. Eigentlich bekannt für seine vielen freien Rehe, die die Touristen beglücken, liegt etwas östlich der Stadt der Mt. Wakakusa. Knapp 150 Yen Eintritt erlauben die Benutzung einer steilen Treppe und eines Wanderwegs an die Spitze. Hier ist mehr als genug Platz, um sich ein ruhiges Plätzchen für den Aufstieg zu suchen. Aber bitte immer auf die Rehe aufpassen, die sich auch in dieser Höhe noch aufhalten (und überhaupt überall, wo es Futter gibt).

Wer nicht direkt in Nara übernachtet, dem sei die Stadt in jedem Fall als Tagesausflug aus dem nahegelegenen Osaka empfohlen.

Mt. Wakakusa Luftbild
Mt. Wakakusa – Blick über die Stadt Nara

Startkoordinaten: 34°41’17.3″N 135°51’04.0″E

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Schlusswort

Japan ist abseits der Touristen-Ströme ein geniales Land, um mit der Drohne zu reisen. Wir hoffen, dir hat unser ausführlicher Artikel über den Umgang und Flug mit Drohnen in Japan geholfen und du weißt nun, ob du deine Drohne einpacken oder lieber zu Hause lassen solltest.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

Bildquellen

  • Drohnenvorschriften in Japan auf Japanisch: Big Camera
  • Japanischer Luftraum für Drohnen schematisch eingeteilt: MLIT Japan | ©

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4 Gedanken zu „Drohnen-Gesetze und Regeln in Japan (inkl. Koordinaten)“

  1. Avatar-Foto

    Wie stellt man von ce auf fcc um.

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Juf,

      was genau meinst du? Im Falle von DJI und Yuneec Drohnen passiert das automatisch abhängig vom Standort (wenn überhaupt). Manuell kannst du diese Einstellungen nicht verändern.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  2. Avatar-Foto

    Hi, danke für den Artikel und die Infos!
    Ich mache eine größere Asienreisen und wäre froh, wenn ich meine DJI Mini Pro 4 einfach ohne Stress in Japan mitnehmen könnnte (ohne sie dort einzusetzen).

    Könnte es da Stress beim Zoll etc… geben? Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

    Lg,David

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Moin David,
      ich war länger nicht mehr dort. Von Problemen mit dem Zoll ist mir aber nichts bekannt. Du musst dich meines Wissens mittlerweile jedoch registrieren und Remote ID aktiviert haben.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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