DJI Mini 4 Pro - Ohne Propeller gefaltet

DJI Mini 4 Pro: EU-Drohnengesetz im Überblick

Publiziert von Nils Waldmann

am

Für Käufer der neuen DJI Mini 4 Drohne stellt sich innerhalb der Europäischen Union natürlich direkt der Frage nach den Auflagen, unter denen die neue Drohne betrieben werden darf. Wir geben euch einen schnellen Überblick.

Mit der DJI Mini 4 Pro geht die nächste Generation der Ultraleichtdrohne von DJI an den Start. Das geringe Gewicht von 249 g ist dabei erneut eines der wichtigsten Kaufargumente für das neue Modell. Denn in vielen Ländern gelten für UAVs unter 250 g MTOM nämlich weniger strenge Regeln und Auflagen.

Wir haben euch zusammengestellt, welche Regeln Piloten der DJI Mini 4 Serie einzuhalten haben, wenn sie in einem EU-Mitgliedsstaat damit fliegen wollen.

Tipp: In unseren ausführlichen FAQ zur DJI Mini 4 Pro gehen wir auf alle technischen Fragen rund um die Drohne ein.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Welche Drohnenklasse (Cx-Klasse) hat die DJI Mini 4 Pro?

Die DJI Mini 4 Pro ist ab Werk nach der EU-Drohnenklasse C0 klassifiziert und trägt ein entsprechendes C0-Label. Alle Infos zu den unterschiedlichen Drihnenklassen haben wir in einem separaten Artikel für euch zusammengefasst.

DJI Mini 4 Pro: Welche Betriebskategorie ist erlaubt (OPEN A1 – A3)?

Aufgrund der C0-Zertifizierung der Drohne ist ein Betrieb in den Kategorien OPEN A1 und OPEN A3 möglich.

Die DJI Mini 4 und die EU-Drohnenführerscheine

Um die DJI Mini 3 betreiben zu dürfen, ist aktuell rein rechtlich kein EU-Kenntnisnachweis erforderlich. Trotzdem müssen Piloten alle geltenden Regeln kennen und einhalten. Es empfiehlt sich daher vor allem für Anfänger sehr (!!!), den EU-Kenntnisnachweis über das LBA zu absolvieren, um sich so über die geltenden Regeln und Gesetze zu informieren. Denn nur wer diese kennt, weiß auch, welche Dinge unbedingt zu beachten sind – stimmt’s?

Alle Informationen zu den beiden EU-Drohnenführerscheinen findet ihr hier.

Braucht die Mini 4 Pro eine Drohnenversicherung?

Ja, in Deutschland ist für den Betrieb sämtlicher Drohnen eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch die Mini 4 Pro ist hier natürlich keine Ausnahme. Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Weitere Informationen zu Drohnenversicherungen findet ihr in unserem Artikel zum Thema.

Braucht die DJI Mini 4 Pro eine eID?

Die eID ist unabhängig von der Drohne und wird auf den Drohnenbetreiber ausgestellt. Die DJI Mini 4 Pro fällt auf Basis ihres Gewichtes von 249 g auf den ersten Blick nicht in das Raster für eine Registrierung des Betreibers / Halters.

Das ist aber ein Trugschluss: Da die Drohne eine Kamera besitzt, ist trotzdem eine Kennzeichnung mit der eID des Drohnenbetreibers PflichtLaut LBA hat diese Kennzeichnung bei Drohnen von außen zu erfolgen.

Muss die DJI Mini 4 Pro Remote ID (RID) nutzen?

Nein, da die Drohne nach C0 zertifiziert ist, ist eine Fernidentifizierung nicht erforderlich. Das ergibt sich aus den Kriterien, die Hersteller für eine C0-Zertifizierung erfüllen müssen. Diese sind in der EU 945/2019 beschrieben und hierzu zählt bei C0 kein Remote ID.

Damit muss auch die eID nicht in der DJI Fly App hinterlegt werden.

Wie hoch darf man mit der DJI Mini 4 Pro fliegen?

Hinweis: Derzeit gibt es einige Unklarheiten über das Höhenlimit der DJI Mini 4 Pro. Wir haben euch alle Details in einem extra Artikel zusammengefasst.

Die C0-Klasse bringt eine Besonderheit gegenüber den Bedingungen für Bestandsdrohnen unter 250 g mit. Mit der C0-Zertifizierung verschärft die EASA die Vorgaben von C0-Drohnen in einem wichtigen Punkt: Der maximalen Flughöhe.

Anstelle die Flughöhe an der Stelle des dem der Drohne nächsten Punktes auf der Erdoberfläche zu messen (AGL), gilt für C0-Drohnen stets die Höhe in Referenz zum Startpunkt.

Damit „verliert“ ihr also an maximaler Flughöhe, wenn ihr beispielsweise am Fuße eines Berges startet und diesen an einem Hang hinauffliegt. Bei C1, C2 und C3 Drohnen würde in diesem Moment gelten: Nicht höher als 120 m über dem Punkt am Berg, an dem die Drohne gerade fliegt. Bei C0 gilt hingegen: Nicht höher als 120 m über dem Startpunkt am Fuße des Berges. Ist der Berg als 130 m hoch, könnt ihr die Spitze mit einer C0 Drohne nicht legal erreichen. Es sei denn, ihr verlagert den Startpunkt.

Für die DJI Mini 4 Pro gilt deshalb eine maximale Flughöhe von 120 m über dem Startpunkt.

Was passiert mit der Mini 4 Pro ab 2024 (nach der EU-Übergangsfrist)?

Die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen wurde noch einmal um ein Jahr bis 2024 verlängert. Da die DJI Mini 4 Pro ein offizielles Cx-Kennzeichen hat, ist sie nicht vom Ablaufen der Übergangsfrist betroffen.

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen kurzen Überblick über die EU-Drohnenregeln in Bezug auf die neue DJI Mini Drohne gegeben und euch damit weitergeholfen.

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Häufig gestellte Fragen

Müssen sich DJI Mini 4 Pro Piloten registrieren?

Ja, die Betreiber-eID muss auch auf der Mini 4 Pro zwingend angebracht werden.

Welchen Drohnenführerschein benötigt man für die Mini 4 Pro?

Offiziell ist der Betrieb ohne EU-Kenntnisnachweis möglich. Es ist aber streng zu empfehlen, die Online-Prüfung als Wissensvermittlung trotzdem abzulegen, um über alle Regen bescheid zu wissen.

Kann die DJI Mini 4 in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden?

Ja, die Drohne hat ein C0-Label und kann somit zukunftssicher in OPEN A1 geflogen werden.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

Bildquellen

  • DJI Mini 4 Pro – Ohne Propeller gefaltet: DJI | ©

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3 Gedanken zu „DJI Mini 4 Pro: EU-Drohnengesetz im Überblick“

  1. Avatar-Foto

    Hi,
    Lieben Dank für die gute Zusammenfassung. Ich denke da gibt es nichts mehr hinzu zu fügen..

    LG Christoph
    [Link vom System entfernt.]

    Antworten
  2. Avatar-Foto

    Hallo liebe „Gemeinde“.
    Als für mich in dem Segment noch recht neuer Kandidat befasse ich mich gerade mit dem EU-Rahmen zu den Dingern.
    Aus welcher rechtlichen (EU-….) Norm leitet Ihr die Aussage zu den 120m Flughöhe ab und den Unterschied zwischen den „C0-klassifizierten“ und den C1-C3-klassifizierten. Im ersten Satz stellt Ihr einen Unterschied zwischen der unter 250g zertifizierten „C0-Drohne“ und den „Bestandsdrohnen“ unter 250g her.
    Sind das nicht „Äpfel und Birnen“? Hilfeeeeee.
    Wer den Lichtschalter findet, gibt ihn mir bitte.

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Harri,

      danke für deine Frage! Dann wollen wir mal gemeinsam die Paragrafen reiten! :)

      Wichtig vorab: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine laienhafte Deutung der aktuellen Lage. Verwendung ausdrücklich auf eigenen Gefahr!

      Zunächst zur Frage: Unterschied C0 vs. C1-C3. Das ergibt sich aus der EU 2019/945 Anhang Teil 1 (Seite L152/23). Dort steht unter Punkt 3: „Ein UAS der Klasse C0 muss folgenden Kriterien genügen: […] 3. Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.„.

      Bei den Klassen C1 bis C3 heißt es hier unter Anhang Teil 2 / Teil 3 / Teil 4 unter Punkt 3 (C1) bzw. Punkt 2. (für C2 und C3) hingegen „Es hat eine maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt oder ist mit einem System ausgestattet, das die Höhe über der Oberfläche oder über dem Startpunkt auf 120 m oder auf einen Wert begrenzt, der vom Fernpiloten eingestellt werden kann. Ist der Wert einstellbar, müssen dem Fernpiloten während des Flugs klare Angaben zur Höhe des UA über der Oberfläche oder dem Startpunkt geliefert werden.

      Warum man das so gewählt hat: Eine gute Frage. Ich erkläre es mir so: Bei C0-Drohnen ist selbst der kleine EU-Kompetenznachweis (der A1/A3-Schein) NICHT Pflicht. Das heißt, man ist hier wohl vom „dümmsten anzunehmenden Anwender“ ausgegangen und hat die Regeln daher für C0 gegenüber den anderen Klassen, die diesen Kompetenznachweis fordern, verschärft.

      Zu deiner Fragen C0 vs. Bestandsdrohnen: Das leitet sich aus der EU 2019/947 Artikel 20 (Seite L152/58) ab. Hier bezieht man sich für Drohnen, die nicht der EU 2019/945 genügen (=C0-Drohnen bei unter 250 g MTOM), nur auf die Bedingungen der Kategorien OPEN A1. Und für die Kategorie OPEN A1 ist in Artikel 4 Punkt e definiert: „Während des Flugs wird das unbemannte Luftfahrzeug entsprechend Teil A des Anhangs in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten, sofern es nicht ein Hindernis überfliegt.“ Im genannten Anhang Teil A gibt es dann keine weitere Einschränkung der Flughöhe auf den Startpunkt für Bestandsdrohnen nach Artikel 20 Punkt a) (bis 250g).

      So kommt es aus meiner Sicht, zu dieser schwierig verargumentierbaren Situation. Kann man das alles noch jemanden erklären, was sich dabei gedacht wurde? Es ist mindestens grenzwertig und damit ärgerlich! DJI (und alle anderen Drohnenhersteller) dürften zumindest wohl keine Freude daran haben, mit der Mini 4 Pro ihr neustes Produkt in diesem Punkt gegenüber dem Vorgänger einschränken zu müssen – könnte ich mir zumindest vorstellen. Aber am Ende sind das eben die Regeln.

      Hilft dir das?

      Falls du eine andere Interpretation hast, gerne her damit. Dann können wir das hier sehr gerne einmal diskutieren!

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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