Das Drohnen in der nicht all zu fernen Zukunft viele weitere Aufgaben übernehmen können, steht aus technischer Sicht außer Frage. Vor allem im Logistikbereich können Multicopter die Straßen entlasten und kleinere Lieferungen aus der Luft erledigen.
In den meisten Ländern der Welt steht dieser Art des autonomen Fluges jedoch die aktuelle Gesetzgebung und Politik im Wege – wie beispielsweise auch in Deutschland.
Die japanische Regierung hat anlässlich der Messe Drone Japan 2019 bekanntgegeben, dass sie die nötigen Regelungen bis 2020 schaffen will, um den kommerziellen Drohneneinsatz zu ermöglichen.
BVLOS-Flüge ab 2022
Im Grunde handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Deregulierung des aktuellen Luftrechtes. Wie in Deutschland, ist die kommerzielle Drohnennutzung nur bei direkter Sichtverbindung des Piloten erlaubt – sogenannter LOS-Flug (Line of Sight).
In Japan sollen nun die rechtlichen Grundlagen für den BVLOS-Flug (Beyond Visual Line of Sight) geschaffen werden. Dabei kann der Pilot die Drohne aus der Entfernung steuern und es eröffnen sich völlig neue Einsatzgebiete für Multicopter.
Aktuell sind diese in den meisten Ländern auf Fotografie und Videoaufnahmen sowie die visuelle Inspektion von Bauwerken und Industrieanlagen beschränkt, da diese Aufgaben mit LOS-Flügen möglich sind.
Erste Lockerung bereits seit September 2018
Um das kommerzielle Potenzial von Drohnen nicht vollständig auszubremsen, hatte die japanische Regierung bereits im September 2018 eine Lockerung der Drohnennutzung in BVLOS-Szenarien herbeigeführt.
Mit dieser ersten Anpassung wurden Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten gestattet, solange diese über außerhalb gelegenen Inseln oder bergigen Terrain stattfanden. Mit der kommenden Novelle des Gesetztes sollen solche Flüge auch in dicht bewohnten Gebieten möglich werden.
KDDI Corp und Rakuten Inc. planen Einsätze in 2019
Als Pioniere sind die beiden Unternehmen KDDI Corp. und Rakuten Inc. bereits dabei die ersten BVLOS-Einsätze für 2019 zu planen. Dazu arbeiten sie mit den entsprechenden Behörden zusammen.
Der Telekommunikationsanbieter KDDI will die „Außersichtflüge“ zur Inspektion von Telekommunikationseinrichtungen verwenden. Der Onlinehändler Rakuten Inc. hingegen plant die Belieferung von Kunden mit bestellten Gütern, die in weniger dicht besiedelten Gebieten leben.
Neues Managementsystem für den japanischen Luftraum
Grundlage für die autonome und BVLOS Drohnenutzung ist ein neues Ordnungs- und Managementsystem, dass die Flugobjekte während des Fluges verfolgen kann. An einer solchen Plattform arbeitet die japanische Japan Aerospace Exploration Agency bereits. Das System soll Kollisionen im Luftraum verbinden und bereits 2020 erstmalig einsatzbereit sein.
Kommerzieller Drohnenmarkt steht vor Verzehnfachung
Geht es nach dem Marktforschungsunternehmen Impress Corp. soll sich das Volumen des kommerziellen Drohnenmarktes von 2017 bis 2024 verzehnfachen. Wurden in diesem Segment im Jahr 2017 noch 452 Millionen $ umgesetzt, sollen es 2024 bereits 4,5 Milliarden $ sein.
Drone-Zone’s Meinung
In Deutschland können wir aktuell nur neidisch gen Osten schauen. Aktuell sieht es noch nicht danach aus, als würden die lokalen Gesetze in naher Zukunft für die kommerzielle BVLOS-Drohnennutzung angepasst.
Es hat den Anschein als ist Deutschland / Europa abermals dabei den Einstieg in eine Zukunftstechnologie zu verpassen. So wie wir es aktuell im Bereich der K.I. oder der Elektromobilität erleben.
Quelle: The Japan News, Nikkei